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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 17 | Fondsetablierungskosten: Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG verstößt nicht gegen die Verfassung

Die rückwirkende Anwendung des durch das JStG 2019 neu eingeführten § 6e EStG, wonach grundsätzlich sofort abziehbare Fondsetablierungskosten in Anschaffungskosten umqualifiziert werden, verstößt laut Bundesfinanzhof nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Es bestehe kein schutzwürdiges Vertrauen, da ein Rechtszustand wiederhergestellt wurde, der bis zu der Rechtsprechungsänderung in 2018 der einvernehmlichen Auffassung entsprach.

Informieren möchten wir Sie auch darüber, dass es eine erste höchstrichterliche Entscheidung zu § 6e EStG gibt, der mit dem JStG 2019 neu eingeführt worden war. Lassen Sie uns vorab auffrischen, was es mit der Norm auf sich hat.

Gerne. – Die Vorschrift qualifiziert grundsätzlich sofort abziehbare Fondsetablierungskosten in Anschaffungskosten um. Es geht um Zahlungen, die von einem Anleger im Rahmen des Erwerbs eines Fondsanteils zu zahlen sind – wie etwa im aktuellen Streitfall eine Pachtgarantie sowie eine Pre-Opening-Zahlung.

Die Fondsetablierungskosten gehören zu den Anschaffungskosten der vom Fonds erworbenen Wirtschaftsgüter und sind damit nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ab...

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