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Track 15-16 | Ehegatten-Mietvertrag: Kein Scheingeschäft trotz Einlagen des Vermieter-Ehegatten
Ein Mietvertrag ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen der Ehegatten auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten geleistet werden.
Der Bundesfinanzhof musste in einem Revisionsverfahren die spannende Frage beantworten: Besteht im Rahmen eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten eine Verpflichtung, den Mietvertrag anzupassen, wenn die Mietzahlungen nur noch aus den gemeinsamen Mitteln der Ehegatten aufgebracht werden können? – Wenn Sie von dem Urteil noch nichts gehört haben, dann mag das daran liegen, dass es sich um eine NV-Entscheidung handelt.
Im Streitfall hatte ein selbständiger Rechtsanwalt und Notar die Miete für seine Kanzleiräume von seinem betrieblichen Konto auf ein Mietkonto überwiesen, das allein seiner im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehefrau – der Vermieterin – zuzurechnen war. Die Beson...