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Track 26 | Umstrukturierungen: Ist entgegen UmwStE die Fortführung der Buchwerte trotz stiller Lasten möglich?
Bei der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist laut FG Hessen die Buchwertfortführung – entgegen dem UmwStE – möglich, wenn die gemeinen Werte die Buchwerte unterschreiten. Dies gelte auch dann, wenn die übergehenden Wirtschaftsgüter nicht Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft werden, die Beteiligung jedoch zu einem Betriebsvermögen gehört. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Eine kleine Sensation ist ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Hessischen FG – zu der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft.
Die FG-Richter mussten sich mit zwei brisanten Rechtsfragen auseinandersetzen, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt sind:
Kann die Fortführung der Buchwerte nach § 3 Abs. 2 UmwStG beansprucht werden, wenn der gemeine Wert der Wirtschaftsgüter unter dem Buchwert liegt, wenn also keine stillen Reserven, sondern stille Lasten vorliegen?
Und: Ist die Buchwertfortführung auch dann zulässig, wenn die übernehmende Personengesellschaft nicht gewerblich geprägt ist und daher kein eigenes Betriebsvermögen im steuer...