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Bei einem Studium an einer Fernuni gelten keine besonders strengen Anforderungen
An die Ernsthaftigkeit eines Studiums an einer privaten Fernuniversität sind nach einem erfreulichen Urteil des FG Münster keine strengeren Anforderungen zu stellen als bei einer anderen Hochschule. Für jedes Studium gelten demnach dieselben Kriterien. Egal, ob an einer staatlichen oder einer privaten Universität und unabhängig davon, ob es im Präsenzstudium oder an einer Fernuniversität absolviert wird.
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Für Eltern, deren Kinder an einer Fernuni studieren, ist möglicherweise ein rechtskräftiges Urteil des FG Münster zum Kindergeld wichtig.
Die Richter aus Westfalen haben erfreulicherweise entschieden: An die Ernsthaftigkeit eines Studiums an einer privaten Fernuniversität sind keine strengeren Anforderungen zu stellen als bei einer anderen Hochschule. Für jedes Studium gelten demnach dieselben Kriterien. Egal, ob an einer staatlichen oder einer privaten Universität und unabhängig davon, ob es im Präsenzstudium oder an einer Fernuniversität absolviert wird.
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