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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 727/18

Gesetze: StPO § 153a; § 34 AO; § 69 AO; § 324 AO

Dinglicher Arrest gegen faktischen Geschäftsführer eines Bordellbetriebs – Haftung für hinterzogene Umsatzsteuer der Betriebsgesellschaft

Leitsatz

Ein dinglicher Arrest nach § 324 AO kann auch vor Erlass eines Haftungsbescheids angeordnet werden, wenn ein Haftungsanspruch gegen einen faktischen Geschäftsführer wegen hinterzogener Umsatzsteuer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht. Der faktische Geschäftsführer haftet nach §§ 69, 71 AO für steuerliche Pflichtverletzungen, wenn er die Geschäfte tatsächlich führt und die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft beherrscht. Prostitutionsumsätze sind der betreibenden GmbH zuzurechnen, wenn sie den Betrieb organisatorisch prägt und nach außen als Unternehmerin auftritt; die bloße formale Selbständigkeit der Prostituierten steht dem nicht entgegen.

Fundstelle(n):
ZAAAK-03213

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 29.04.2025 - 2 K 727/18

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