Keine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG bei Treuhandbeteiligung – Anforderungen an mittelbare Beteiligung
Leitsatz
Eine Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG setzt eine zivilrechtlich vermittelte Beteiligungskette voraus; eine bloß wirtschaftliche
Zurechnung über ein Treuhandverhältnis genügt nicht. Eine mittelbare Beteiligung im Sinne des § 6a Satz 4 GrEStG erfordert
die rechtliche Inhaberschaft der Beteiligung, nicht lediglich die Stellung als Treugeber. Die Konzernklausel ist daher bei
Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns ausgeschlossen, wenn die maßgebliche Beteiligungsquote nur treuhänderisch gehalten
wird.
Fundstelle(n): PAAAK-03212
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 03.04.2025 - 4 K 1295/23