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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1295/23

Gesetze: GrEStG § 6a; § 1 Abs. 2b GrEStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO

Keine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG bei Treuhandbeteiligung – Anforderungen an mittelbare Beteiligung

Leitsatz

Eine Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG setzt eine zivilrechtlich vermittelte Beteiligungskette voraus; eine bloß wirtschaftliche Zurechnung über ein Treuhandverhältnis genügt nicht. Eine mittelbare Beteiligung im Sinne des § 6a Satz 4 GrEStG erfordert die rechtliche Inhaberschaft der Beteiligung, nicht lediglich die Stellung als Treugeber. Die Konzernklausel ist daher bei Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns ausgeschlossen, wenn die maßgebliche Beteiligungsquote nur treuhänderisch gehalten wird.

Fundstelle(n):
PAAAK-03212

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 03.04.2025 - 4 K 1295/23

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