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Die größten Fehler im Verfahrensrecht
Georg Murrer

Die größten Fehler im Verfahrensrecht

2. Aufl. 2025

ISBN Online: 978-3-482-03192-2
ISBN Print: 978-3-482-68542-2

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Die größten Fehler im Verfahrensrecht (2. Auflage)

H. Festsetzungsverjährung

I. Festsetzungsverjährung bei der Antrags- und Pflichtveranlagung

Ein weiterer Klassiker in der Theorie, aber auch täglich Brot in der Praxis. Gerade zum Jahresende ist hierbei ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, da die Verjährung im Regelfall mit Ablauf des 31.12. eintritt.S. 107

Eine Änderung des Verwaltungsakts XYZ ist nach § 169 Abs. 1 Satz 1 AO nur zulässig, wenn die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Zudem muss eine Korrekturvorschrift greifen. Diesen Einleitungssatz kennen Sie sicherlich noch aus Ihrer theoretischen Prüfung. Hier handelt es sich um zwei umfangreiche Themen, welche auch wieder mit einigen Besonderheiten aufwarten.

Fehler: Keine Unterscheidung zwischen Antrags- und Pflicht-Veranlagung

Diese Unterscheidung beim Beginn der Festsetzungsverjährung ist immens wichtig, was nachfolgende Übersicht und das dazugehörige Beispiel verdeutlichen sollen, denn im Rahmen der Ein­S. 108kommensteuer gibt es i. d. R. nur bei der Pflicht-Veranlagung eine Anlaufhemmung (Ausnahme: § 170 Abs. 3 AO bei der Änderung einer Antragsveranlagung).


Tabelle in neuem Fenster öffnen

Tab. 6: Übersicht zur Anlaufhemmung

Antragsveranlagung, § 170 Abs. 1 AO
nach § 149 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. Einzelsteuergesetz, z. B. für ESt: § 25 Abs. 3 EStG, § 56 EStDV
und/oder
gem. § 149 Abs. 1 Satz 2 AO = behördliche Aufforderung
Beginn:
Beginn:
keine A...

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