Die größten Fehler im Verfahrensrecht
2. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
F. Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen und Zwangsgeld
Diese Themen sind in der theoretischen Prüfung eher Nebengebiete. In der Praxis macht aber gerade dieser Themenkomplex häufig Probleme. Um die Bearbeitung für beide Seiten zu erleichtern, habe ich hier für Sie vorab einige Prüfungsschemata erstellt.
I. Prüfungsschema: Verspätungszuschlag (§ 152 AO)
Sonstiger Verwaltungsakt, es greifen somit nur §§ 129 bis 131 AO als Korrekturvorschriften.
Verspätungszuschläge = steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 AO).
Grundsatz (Abs. 1): Ermessen (§ 5 AO)
a.Pflicht-Veranlagung; daher nicht bei Antrags-Veranlagung
§ 149 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. Einzelsteuergesetzen, z. B. § 25 Abs. 3 EStG
§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO: Aufforderung durch das Finanzamt
Analog für gesonderte Feststellung, § 181 Abs. 1 Satz 1 AOS. 92
b.Nichtabgabe oder nicht fristgerecht
§ 152 Abs. 1 Satz 2 AO: entschuldbar/nicht entschuldbar?
Arbeitsüberlastung, Grippe, Corona, Husten, schwere Krankheit?
c.Grundsatz: Ermessen (§ 5 AO)
Nichtgebrauch (Annahme Pflicht statt Ermessen)
Missbrauch (Erklärung inhaltlich falsch, deswegen Vorauszahlungen)
Überschreitung (> 25.000 €)
Ausnahme (Abs. 2): Muss
a.Nr. 1: 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (2023 -> Ende Februar 2025)
b.Nr. 3: Vorzeitige Anforderung, 149 Abs. 4 AO
Rückausnahme (Abs. 3), Abs. 2 gilt nicht mehr -> Grundsatz Abs. 1 -> Ermessen
(§ 5 AO)
Verspätung drei angefangene Monate, festgesetzte ESt