Die größten Fehler im Verfahrensrecht
2. Aufl. 2025
                Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
D. Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung
Oftmals werden die Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen zusammen beim Finanzamt abgegeben. Bei der Umsatzsteuer berechnet sich der Stpfl. eine Nachzahlung i. H. v. 500 €, bei der Einkommensteuer jedoch eine Erstattung i. H. v. 1.000 €. Problem hierbei ist, dass es sich S. 83bei der Umsatzsteuer um eine Steueranmeldung handelt, die bei einer Nachzahlung bereits mit Eingang beim Finanzamt einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (§ 168 Satz 1 AO). Das Guthaben der Einkommensteuer wird jedoch erst mit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids und damit im Regelfall deutlich später fällig.
Ohne weitere Anträge müsste der Stpfl. also jetzt 500 € Umsatzsteuer zahlen, in ein paar Wochen/Monaten würde dieser jedoch wieder 1.000 € Einkommensteuer erstattet bekommen.
Lösung des Problems: Antrag auf technische Stundung stellen. Dann kann die fällige Umsatzsteuer gestundet werden, bis die Einkommensteuer veranlagt wird.
Weiterer Vorteil ist, dass durch die Verschiebung der Fälligkeit auch keine Säumniszuschläge nach § 240 AO entstehen können.
Umgekehrt ist dies auch möglich: Ergibt sich bei...