Fallsammlung Internationales Steuerrecht
16. Aufl. 2025
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Kapitel 6: Außensteuergesetz
Das AStG ist durch das ATADUmsG grundlegend geändert worden. Unstreitig sind die bis zum Inkrafttreten der Neufassung des Gesetzes verwirklichten Fälle/eingelegten Rechtsbehelfe bis weit in die zwanziger Jahre des 21. Jahrhunderts noch abzuarbeiten und relevant. Ungeachtet dessen wird in den nachfolgenden Fällen ausschließlich das aktuelle AStG behandelt und auf einen Vergleich mit dem AStG a. F. verzichtet.
Fall 122
Berichtigung von Einkünften, Geschäftsbeziehungen, Verrechnungspreise (§ 1 AStG)
Sachverhalt
Die Motor-AG hat Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Sie hat mehrere Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Im Januar 01 hatte sie in den Niederlanden die R-BV gegründet, eine niederländische Kapitalgesellschaft, deren einzige Gesellschafterin die Motor-AG war. Die R-BV sollte im Wesentlichen als Konzern-Finanzierungsgesellschaft fungieren; ihr autorisiertes Kapital belief sich auf 200 000 €.
Die R-BV nahm im Februar 01 eine Anleihe in Höhe von 250 Mio. € auf und zeichnete entsprechende Schuldverschreibungen. Die Motor-AG übernahm eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die ordnungsgemäße Bedienung der sich aus den Schuldverschreibungen ergebe...