Fallsammlung Internationales Steuerrecht
16. Aufl. 2025
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Kapitel 3: Körperschaftsteuergesetz
Fall 40
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer (§ 26 KStG)
Sachverhalt
Die schwäbische Spätzlesmaschinenfabrik SMF GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Stuttgart unterhält in Santiago de Chile/Chile eine Betriebsstätte zum Vertrieb der deutschen Qualitätsprodukte. In 01 erzielt die GmbH Einkünfte von 800 000 €, in denen die von der chilenischen Betriebsstätte erzielten Einkünfte von (umgerechnet) 100 000 € enthalten sind, für die in Chile eine Körperschaftsteuer in Höhe von 18 % zu entrichten ist.
Abwandlung
Die Vertriebsbetriebsstätte befindet sich in Dubai/VAE, der Körperschaftsteuersatz beträgt 9 %.
Hinweis
Mit Chile ist kein DBA abgeschlossen; das DBA mit den VAE ist seit 2022 nicht mehr anzuwenden.
Frage
Berechnen Sie die festzusetzende Körperschaftsteuer für beide Alternativen.
Lösung
Die SMF GmbH ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG i. V. m. §§ 10, 11 AO unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, da sich Sitz und Geschäftsleitung im Inland befinden. Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht bezieht sich auf das Welteinkommen (§ 1 Abs. 2 KStG). SMF bezieht ausländische Einkünfte i. S. des § 34d Nr. 2 Buchst. a) EStG in Verbindung mit § 12 Satz 2 Nr. 2, 5 und 6 AO (vgl. R 8.1. KStR). Da die entrichtete chilenische Steuer der deutschen Körperschaftsteuer entspricht, ...