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§ 7b EStG: Zum Ausschluss von Ersatzneubauten
I. Vorbemerkungen
Wohnraum ist weiterhin knapp und ältere Gebäude haben oftmals hohen Sanierungsstau, so dass sich auch unter Werterhaltungsgesichtspunkten oftmals ein Abriss des Altgebäudes und ein Aufbau eines Neubaus als lohnenswert erweist.
Auch steuerrechtlich kann ein Mietwohnungsneubau attraktiv sein, weil neben der „normalen“ Gebäudeabschreibung nach Maßgabe von § 7b EStG eine Sonderabschreibung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich sein kann. Eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jährlich bis zu 5 % der Bemessungsgrundlage in Anspruch genommen werden.