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Umsatzsteuer | Besteuerung der Übertragung von Einzweck-Gutscheinen, die nach dem ausgegeben wurden (BFH)
 Ob ein Gutschein als
		Einzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG) oder als
		Mehrzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 15 Satz 1 UStG) anzusehen ist,
		beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des
		Gutscheins. Es kommt bei dieser Beurteilung nicht darauf an, ob ein Gutschein
		nach seiner Ausgabe zwischen Steuerpflichtigen übertragen werden kann, die im
		eigenen Namen handeln und in anderen Mitgliedstaaten als demjenigen ansässig
		sind, in dem der Leistungsort liegt (; veröffentlicht am
		).
Ob ein Gutschein als
		Einzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG) oder als
		Mehrzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 15 Satz 1 UStG) anzusehen ist,
		beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des
		Gutscheins. Es kommt bei dieser Beurteilung nicht darauf an, ob ein Gutschein
		nach seiner Ausgabe zwischen Steuerpflichtigen übertragen werden kann, die im
		eigenen Namen handeln und in anderen Mitgliedstaaten als demjenigen ansässig
		sind, in dem der Leistungsort liegt (; veröffentlicht am
		).
Hintergrund: Seit dem Jahr 2019 wird umsatzsteuerrechtlich nach § 3 Abs. 14 Satz 2 UStG die Ausgabe und die Übertragung eines sog. Einzweck-Gutscheins als die Lieferung des Gegenstands oder die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, angesehen. D...