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Online-Nachricht - Mittwoch, 29.10.2025

Bewertung | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab (BMF)

Dekorative
		  GrafikDas BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird ().

Die Vervielfältiger für den Kapitalwert sind nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Vervielfältiger der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht

Quelle: (il)

Fundstelle(n):
AAAAK-03003