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Online-Nachricht - Mittwoch, 29.10.2025

Arbeitsrecht | Mindestlohn steigt in zwei Stufen (Bundesregierung)

Dekorative
		  GrafikDer gesetzliche Mindestlohn wird zum auf 13,90 € brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 € brutto. Das Kabinett hat den Weg für die Erhöhung freigemacht – es hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni per Verordnung umgesetzt.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Zum 1.1. 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde, zum auf 14,60 € brutto pro Stunde.

  • Im Juni 2025 hatte die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden (sog. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5).

  • Auch die Minijob-Grenze wird zum steigen. Sie liegt aktuell bei 556 € brutto im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 29.10.2025 (il)

Fundstelle(n):
NAAAK-02968