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SV-Status | Tätigkeit als Lehrer
Der Gesetzgeber hat die in § 127 Satz 1 SGB IV („Übergangsregelungen für Lehrtätigkeiten“) vorausgesetzte Feststellung einer Ausübung der lehrenden Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung als tatbestandliche Voraussetzung in dem Sinn verstanden, dass diese Vorschrift sowohl in Fällen einer bereits erfolgten (und insbesondere im gerichtlichen Überprüfungsverfahren befindlichen) als auch in Fällen einer noch erfolgenden Feststellung in einem der in Betracht kommenden Verwaltungsverfahren anzuwenden ist.
Die Regelung erfasst auch vor Inkrafttreten des § 127 SGB IV getroffene oder im Widerspruchsbescheid bestätigte Feststellungen. Wäre dies anders, ließe sich mit einer solchen Einschränkung die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele zur Abwendung übermäßiger finanzieller Belastungen der betroffenen Schulträger (unter der ...