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BVerwG Beschluss v. - 3 B 25.24, 3 B 25.24 (3 C 5.25)

Revisionszulassung; Waldeigenschaft von Flächen mit Baumbestand, die von Nutzvieh beweidet werden

Gesetze: § 2 Abs 2 Nr 2 BWaldG, § 2 Abs 2 Nr 3 BWaldG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Instanzenzug: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Az: 19 B 23.1149 Urteilvorgehend Az: M 23 K 18.953 Urteil

Gründe

1Die zulässige Beschwerde des Klägers ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie wird voraussichtlich zur Klärung der Fragen beitragen,

1. ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Flächen mit Baumbestand, die von Nutzvieh beweidet werden, im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 BWaldG dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen, und

2. ob auch Flächen, die im Flächenidentifizierungssystem als vorübergehend nicht landwirtschaftlich genutzt gekennzeichnet sind (vgl. UA VGH Rn. 29), im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 BWaldG als landwirtschaftliche Flächen erfasst sein können.

2Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 GKG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:161025B3B25.24.0

Fundstelle(n):
SAAAK-02936