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Kommentierte Nachricht NWB EV 11/2025 S. 324

Geldwäsche-Bekämpfung | Gravierender Eingriff in die Privatsphäre: Das geplante EU-Vermögensregister

Die EU-Kommission plant tiefe Einblicke in die privaten Vermögen aller EU-Bürger. Die europäische Geldwäsche-Behörde AMLA in Frankfurt (Anti-Money Laundering Authority), die im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat, soll ein europaweites Register für alle Vermögenswerte ab 200.000 € aufbauen. Darin sollen nicht nur Bankkonten und Wertpapierdepots der Bürger zentral erfasst werden, sondern auch Immobilien, Kunstsammlungen, Luxusgüter, Krypto-Assets, Edelmetalle und Schließfächer. So sieht es die EU-AML-Verordnung vor, die ein einheitliches EU-weites Rechtssystem zur Bekämpfung von Geldwäsche darstellen soll und am in Kraft tritt.

Neben der Einrichtung des Vermögensregisters sieht die AML-Verordnung auch die Einführung einer EU-weiten Obergrenze für Barzahlun...

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Gravierender Eingriff in die Privatsphäre: Das geplante EU-Vermögensregister

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