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Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht neuen Höchstwert
 © pixel_dreams – stock.adobe.comIm Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Mrd. € festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen Höchstwert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt (Destatis, Pressemitteilung v. ), entfielen dabei auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Mrd. € und damit 9,5 % mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Mrd. € erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an.
 © pixel_dreams – stock.adobe.comIm Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Mrd. € festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen Höchstwert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt (Destatis, Pressemitteilung v. ), entfielen dabei auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Mrd. € und damit 9,5 % mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Mrd. € erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an.
Die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 4,8 Mrd. € einen neuen Höchstwert und stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,8 % an. Sie hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt.
Im Jahr 2024 wurden Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 113,2 Mrd. € veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sank damit 2024 gegenüber dem Höchstwert im Vorjahr um 6,8 %.
Im Jahr 2024 nahm das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % auf 64,1 Mrd. € zu. Hier wurden u. a. ...