Nachhaltigkeitsberichterstattung
5. Aufl. 2025
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XVI Nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht in Ergänzung zum CSR-RUG weitere Verpflichtungen vor, nachhaltigkeitsbezogene Sachverhalte zu erfassen. Noch mit dem RegE zum CSRD-UmsG vom sollten diese mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt werden, sodass eine gesonderte Berichterstattung in Zukunft obsolet gewesen wäre. Im RefE vom und auch im RegE vom findet das LkSG demgegenüber keine Erwähnung mehr. Hintergrund ist, dass die aktuelle Bundesregierung plant, das LkSG noch in der 21. Legislaturperiode abzuschaffen und fortan – im Rahmen eines entsprechenden Umsetzungsgesetzes zur CSDDD, welches noch beschlossen werden muss – ausschließlich den Vorgaben der CSDDD (siehe Kap. I.2.5) Beachtung zu schenken. Bis dahin gelten jedoch noch die Vorgaben des LkSG. Konkret heißt es hierzu im Koalitionsvertrag:
„Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten...