Nachhaltigkeitsberichterstattung
5. Aufl. 2025
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Vorwort
Die umfassenden Neuerungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) das Bilanzrecht der EU reformieren, sind noch vor ihrer Erstanwendung in Deutschland – insbesondere aufgrund der sog. „Omnibus-Initiative“ – weitreichenden Diskussionen und Anpassungen ausgesetzt. Für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gilt Vergleichbares. Diese unterliegen im Jahr 2025 einer grundlegenden Überarbeitung. Die finale Fassung der „neuen“ ESRS wird für den Sommer 2026 erwartet. Parallel erfährt der ESRS VSME (voluntary ESRS for non-listed SME) eine deutliche Aufwertung.
Wenngleich die CSRD bereits am in Kraft getreten ist, steht die Transformation ins deutsche Recht nach wie vor aus. Eine Umsetzung war bis zum gefordert. Der erste Anlauf zur Verabschiedung des sog. „CSRD-Umsetzungsgesetzes“ (CSRD-UmsG) scheiterte im Jahr 2024 am Bruch der damaligen Koalition der Regierungsparteien. Im Jahr 2025 erfolgte ein zweiter Anlauf. Zum Zeitpunkt der Drucklegung der 5. Auflage dieses Werkes liegt der Regierungsentwurf des CSRD-UmsG vom September 2025 vor. Bei planmäßiger Fortführung des Gesetzgebungsprozesses sollte der Erstanwendung der neuen Berichtsvorgaben für das Geschäftsjahr 2025 nichts ...