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USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 4

Zahlungen eines IT-Dienstleisters für Mitwirkungshandlungen im Rahmen einer IT-Migration nicht umsatzsteuerbar

, Rev. BFH: V R 5/25

Dr. Christian Sterzinger

Zahlungen für die Eingehung eines Vertrags sind im Wirtschaftsleben weit verbreitet. Im vom FG Münster entschiedenen Sachverhalt geht es um Zahlungen, die von einem IT-Dienstleister an eine Bank geleistet werden, damit diese auch in Zukunft wieder Geschäfte (Wartungs- und Serviceverträge) mit dem IT-Dienstleister abschließt. Vergleichbare Sachverhalte können auch bei Mietverhältnissen auftreten, wenn der Vermieter seinem Mieter einen konkreten oder nicht zweckgebundenen „Investitionskostenzuschuss“ gibt, weil er ihn gerne als Mieter behalten möchte. Insoweit stellt sich die Frage, ob die Zahlung des Vermieters als Teil des vereinbarten Entgelts nach § 10 UStG anzusehen ist, eine Entgeltminderung darstellt oder ob diese Zahlung gar keine Umsatzsteuer auslöst, weil sie nicht mit einer Leistung des Mieters verknüpft ist.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

  1. Zahlt ein IT-Dienstleister eine arbeitsplatzbezogene Pauschale an Unternehmenskunden, um diese trotz eines erheblichen Umstellungsaufwands zum Erwerb eines neuen IT-Systems zu bewegen, liegt kein Entgelt für eine vom Kunden erbrachte Leistung vor.

  2. Mitwirkungshandlungen im Rahmen einer IT-Migration gewähren dem I...

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