Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Doppelte Haushaltsführung eines Beamten im Ausland
Der Kläger ist Beamter des höheren Dienstes. Er war im Streitjahr 2015 in der deutschen Botschaft in A tätig. Dort bewohnte er eine etwa 200qm große Wohnung, die von ihm selbst angemietet war. Zudem unterhielt er eine Wohnung im Inland. Der Kläger war nach den Vorgaben des Auswärtigen Amtes verpflichtet, in seiner Wohnung auch dienstlichen Repräsentationsaufgaben und gesellschaftlicher Kontaktpflege nachzugehen. Die notwendige Wohnfläche hierfür war mit 140qm vorgegeben. Der Dienstherr erkannte aufgrund des tatsächlichen Mietzinses für Zwecke des § 54 BBesG (Mietzuschuss) gleichwohl die vom Kläger gemietete Wohnung als notwendig an. Der Kläger erhielt im Streitjahr steuerfreie Auslandsbezüge sowie einen Mietzuschuss. In der Einkommensteuererklärung machte der Kläger dop...