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BFH Urteil v. - IV R 129/66 BStBl 1972 II S. 784

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Die allgemeinen Buchführungspflichten nach handelsrechtlichen Grundsätzen, deren Erfüllung bei einem Vollkaufmann nach § 5 EStG allein zur Bejahung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung führen kann, bleiben auch während des Konkursverfahrens bestehen und obliegen dem Konkursverwalter.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 784
BFHE S. 305 Nr. 106,
GAAAA-99306

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BFH, Urteil v. 08.06.1972 - IV R 129/66

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