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Kurzfassung zum Beitrag von Schneider, NWB-BB 11/2025 S. 351

Steuerfalle „Zusätzliche Einkünfte“

Dipl.-Kfm. Christoph Schneider

Ob als Selbständiger oder Angestellter, Privatier oder Ruheständler – gegen ein zusätzliches Einkommen haben die wenigsten Mandanten etwas einzuwenden. Während bei den bisherigen, primären Einkommensquellen steuerlich im sprichwörtlichen Sinne ohnehin wenig anbrennt, da es Ihre Kernkompetenz als Berater ist, Ihre Mandanten steuerlich korrekt zu beraten, kann es bei zusätzlichen Einkommen schon etwas komplizierter werden. Häufig fehlt Ihnen auch einfach die Kenntnis, dass Ihre Mandanten entsprechende Pläne haben. Dem können Sie durch aktive Mandantenkommunikation entgegenwirken.

Kernaussagen

  • Aus einem kleinen, unbürokratischen Geschäft erwächst manchmal eine dauerhafte Einkommensquelle.

  • Bei manchen Vorfällen, wie einem privaten Kredit, denken Mandanten überhaupt nicht an steuerliche Implikationen.

  • Vor allem bei Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit wird die Abgrenzung zur Schwarzarbeit vergessen oder verdrängt.

  • Der Fiskus schläft nicht: Nur weil Einkommen lange Zeit unbemerkt blieb, bedeutet dies nicht, dass kein Aufdeckungsrisiko besteht.

Fazit

Bei der primären Einkommensquelle Ihrer Mandanten ist steuerlich meist alles korrekt geregelt. Zusätzl...

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