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NWB BB 11/2025 S. 328
Datenschutz: Video-Türklingeln nur auf dem eigenen Grundstück
Video-Türklingeln werden immer beliebter, weil man – ohne die Tür öffnen zu müssen – sieht, wer davorsteht. Allerdings sollten Anwender darauf achten, dass die Klingeln so installiert werden, dass sie ausschließlich das eigene Grundstück erfassen und nicht z. B. Teile des Straßenraums. Zudem gilt eine Hinweispflicht. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/w3bwi und https://go.nwb.de/nghj1.
Download-Tipp
Mandanten-Merkblatt: Datenschutzgrundverordnung – was ist zu tun?, NWB AAAAG-83608