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Neues zum Gutglaubensschutz im Umsatzsteuerrecht
Zugleich Besprechung des Vorabentscheidungsersuchens des
[i]Brill, NWB 33/2025 S. 2236, NWB OAAAJ-97503 Aller guten Dinge sind drei – jedenfalls im Hinblick auf die unionsrechtliche Klärung der Frage, in welchem Verfahren (Festsetzungs- oder Billigkeitsverfahren) ein Gutglaubensschutz bei der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist, sofern ein solcher nicht bereits im Tatbestand der umsatzsteuerrechtlichen Norm (so z. B. in § 6a Abs. 4 UStG oder § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG) vorgesehen ist. Denn der BFH unternimmt mit seinem Vorabentscheidungsersuchen v. - XI R 23/24 (BStBl 2025 II S. 668; Az. des EuG: T-569/25) den mittlerweile dritten Versuch, eine unionsrechtliche Klärung dieser Frage herbeizuführen, nachdem der EuGH in den vorangegangenen Vorabentscheidungsersuchen diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit nicht beantwortet hat (s. dazu auch Brill, NWB 33/2025 S. 2236, NWB OAAAJ-97503). Zwar geht es in dem aktuellen Ersuchen unmittelbar nur um Fragen des Gutglaubensschutzes bei der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG. Der vorlegende (mittlerweile aufgelöste) XI. BFH-Senat begründet seine Rechtsauffassung zur verfahrensrechtlichen Berücksichtigung des Gutglaubensschutzes in seiner Vorlagebegründung jedoch mit ganz allgemeinen Erwägungen, die für das gesamte Umsatzsteuerrecht Geltung beanspruchen. Die Entscheidung des EuG könnte daher wei...