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Umsatzsteuer: Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung
Prof. Dr. Peter Bilsdorfer kommentiert den .
Leitsatz:
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 314 MwStSystRL vom unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Wiederverkäufers an die Erfüllung der Voraussetzungen der Differenzbesteuerung bei seinem Vorlieferanten, der in seinen Rechnungen angegeben hat, die Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer angewendet zu haben, nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens i. R. eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt?
Lernfazit:
Die BFH-Entscheidung vermittelt anschaulich die komplexe Verfahrenssituation bei Anwendung der Differenzbesteuerung. Die Wirkkraft geht aber über diesen Punkt noch hinaus, weil sie sich generell mit der Frage des Gutglaubensschutzes in der Umsatzsteuer befasst.