Optimale Vermögensübertragung
7. Aufl. 2025
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Teil X: Vermögensübertragungen auf Stiftungen
Vorbemerkung
1151Die Stiftung ist eine juristische Person mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit, die mit einem bestimmten Vermögen ausgestattet ist und dauerhaft einen festgelegten Zweck verfolgt. Die Stiftung ist keine Organisation im klassischen Sinne mit Mitgliedern. Die wesentlichen Merkmale einer Stiftung sind u. a. die Zweckbindung des Vermögens und ihre Dauerhaftigkeit. Mit Ausnahme der Verbrauchsstiftung sind Stiftungen auf unbegrenzte Zeit angelegt und ihr Zweck soll langfristig verfolgt werden. Mit Hilfe der Stiftung kann ein „Wunscherbe“ geschaffen werden, der das übereignete Vermögen nach dem Willen der Stifterin/des Stifters verwaltet und über deren Tod hinaus fortführt. Die Stiftung wird von einem Vorstand oder Kuratorium verwaltet.
1152Erbschaftsteuerfreie Vermögensübertragungen – und das sei vorweg betont – lassen sich nur mit einer gemeinnützigen Stiftung erreichen. Gemeinnützige Stiftungen – bevorzugte Alternative nicht nur von Unternehmern, sondern auch von verwitweten Personen oder kinderlosen Ehepaaren – haben allerdings den Nachteil, dass der Stifterin/dem Stifter und den nächsten Angehörigen nur maximal ein Drittel des Übe...