Optimale Vermögensübertragung
7. Aufl. 2025
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Teil IX: Grenzüberschreitende Vermögensübertragung
1 Doppelbesteuerungsabkommen im Überblick
1101Die Besonderheiten grenzüberschreitender Vermögensübertragungen treten immer dann in den Vordergrund, wenn im Besteuerungszeitpunkt entweder der Erblasser/Schenker oder der/die Erwerber oder beide an dem Erwerbsvorgang beteiligte Personen ihre(n) Wohnsitz(e) im Ausland innehaben. Bedingt durch nationale Besteuerungsvorschriften der jeweiligen Wohnsitzstaaten kommt es dann häufig zu einer doppelten Besteuerung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer im Wohnsitzstaat des Erblassers/Schenkers und im Wohnsitzstaat des Erwerbers. Vermieden werden doppelte Besteuerungen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen in folgenden sechs Staaten, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen.
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Land | DBA | Datum/Fundstelle |
Dänemark | Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch- dänisches Steuerabkommen) | , BStBl 1996 I S. 1219 |
Frankreich | Abkommen zwischen de... |