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Abgabenordnung: E-Mails als Handels- und Geschäftsbriefe
Leitsätze
Handels- und Geschäftsbriefe i. S. von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO können auch E-Mails sein.
(Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO.
Die Finanzverwaltung ist i. R. der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Stpfl. sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern.
Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sog. Gesamtjournal zu verlangen, das einerseits erst noch erstellt werden müsste und andererseits auch Informationen zu solchen E-Mails enthält, die keinen steuerlichen Bezug haben.
Sachverhalt
Streitig ist die Anforderung der Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handels- und Geschäftspapieren sowie sonstigen Unterlagen inkl. einem Gesamtjournal i. R. einer bei der Klägerin durchgeführten Außenprüfung.
Die Klägerin hatte mit einer Schwestergesellschaft eine Vereinbarung über die Erbringung von Serviceleistungen für diese geschlossen. Im Verlauf der Außenprüfung forderte das beklagte FA von der Klägerin die Vorlage von empfangenen und Wiedergaben von versandten Handelsbriefen nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO sowie sonstiger Unterlagen mit Be...