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LkSG | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LkSG im Bundesrat
Am hat der Bundesrat die vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagenen Änderungen zum Regierungsentwurf vom zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beraten und diese passieren lassen („durchgewunken“). Das heißt, die Ländervertretung schließt sich den Ausschussempfehlungen an:
Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland sollen weitere Entlastungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Der auf europäischer Ebene vorgesehene Geltungsbereich für die CSDDD soll in § 1 LkSG übernommen werden.
Der in der CSDDD stärker enthaltene Fokus auf eine risikobasierte Priorisierung soll auch im LkSG ausgebaut werden.
Der Bundesrat hat somit den Weg für das weitere Gesetzgebungsverfahren freigemacht. Die Bundesregierung kann sich nun zu den V...