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BFH Urteil v. - VII B 153/70 BStBl 1972 II S. 707

Gesetze: FGO § 138

Leitsatz

Wenn im Grunde genommen für eine völlige Erstattung von Abgaben aus Billigkeitsgründen Rechtsgründe maßgebend waren und beide Beteiligte den Rechtsstreit wegen der Erhebung der Abgaben dann in der Hauptsache für erledigt erklären, entspricht es im Sinne des § 138 Abs. 1 FGO billigem Ermessen, die Verfahrenskosten der Behörde aufzuerlegen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 707
BFHE S. 20 Nr. 106,
LAAAA-99271

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BFH, Urteil v. 21.06.1972 - VII B 153/70

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