Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem
Signing und Closing zulässig
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche
Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer
nach § 1 Abs. 2b GrEStG und § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung
der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt
ist (Anschluss an Auffassung der Finanzverwaltung).
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Fundstelle(n): JAAAK-02187
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 09.01.2025 - 12 V 12130/24