Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständige Dozenten
Eine GmbH, die durch ihren Alleingesellschafter-Geschäftsführer Unterricht an einem anderen Fortbildungsinstitut erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung i. S. von § 3 Nr. 13 GewStG und daher nicht von der Gewerbesteuer befreit.
[i]Klägerin war GmbH und für ein Fortbildungsinstitut tätigDie Klägerin war eine GmbH und schloss mit dem Fortbildungsinstitut F einen Vertrag über Unterricht am F ab. Der Unterricht wurde vom Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin erteilt. F bereitete die Teilnehmer auf Prüfungen vor, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen wurden, und beschäftigte eine Vielzahl von Dozenten. Die Klägerin machte die Gewerbesteuerfreiheit nach § 3 Nr. 13 GewStG geltend.
[i]Nur der Auftraggeber war eine berufsbildende EinrichtungDer BFH lehnte die Gewerbesteuerfreiheit ab. Nur der Auftraggeber F war eine berufsbildende Einrichtung, da F den Teilnehmern Wissen vermittelte, das a...