Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schaumweinsteuer | Sicherheitsleistung in Steuerhöhe nicht konstitutiv für die Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens (BFH)
Es steht der Beförderung von
Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht
entgegen, wenn die zuvor vom Hauptzollamt festgesetzte und vom Versender
dementsprechend geleistete Sicherheitsleistung nicht die volle Höhe der
möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt. Die Leistung einer
Sicherheit genau in Höhe der potentiell entstehenden Schaumweinsteuer ist für
die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens nicht konstitutiv
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SchaumwZwStG darf Schaumwein unter Steueraussetzung, auch über Drittländer oder Drittgebiete, aus Steuerlagern im Steuergebiet in Steuerlager in anderen Mitgliedstaaten befördert werden. In diesem Fall hat der Steuerlagerinhaber a...