Gesetzgebung | FAQ zur Aktivrente (Bundesregierung)
Mit dem Beschluss der Aktivrente
durch das Bundeskabinett wurde der Gesetzentwurf an den Bundestag und Bundesrat
geleitet. Die Aktivrente soll zum in Kraft treten. Die Bundesregierung
hat hierzu einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht:
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.
Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.
Muss man auf die Aktivrente Steuern zahlen?
Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € im Monat ist grundsätzlich steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 € hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Warum wird die Aktivrente eingeführt?
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern. Davon profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen. Eine höhere Erwerbsquote stärkt außerdem die Wirtschaft. Die Beiträge erhöhen die Einnahmen der Sozialversicherungen. Die Aktivrente dient daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit.
Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen.
Quelle: Bundesregierung online (lb)
Fundstelle(n):
OAAAK-01909