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Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur ESt auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens
Die Freistellung von der Zahlung der Steuer rechtfertigt im Hinblick auf den hierdurch typisierend anzunehmenden Liquiditäts- und Zinsvorteil hinsichtlich der Steuerschuld die Festsetzung von Nachzahlungszinsen. Auf die fehlende Nutzungsmöglichkeit der Nachlassgegenstände durch den Steuerpflichtigen während des Erbscheinverfahrens kommt es nicht an.
I. Sachverhalt
Der Kläger ist Erbe des im Jahr 2012 verstorbenen Erblassers E. E hinterließ verschiedene Testamente. Nach seinem Tod kam es zu langjährigen Streitigkeiten um die Erbfolge und insbesondere um die Frage, ob E bei Abfassung der jeweiligen letztwilligen Verfügung testierfähig gewesen war. Am wurde schließlich ein Erbschein erteilt, der den Kläger – neben zwei weiteren Erben – als Erbe zu 1/2 auswies.
In den an die Erbengemeinschaft gerichteten Feststellungsbescheiden für die Jahre 2012 bis 2017 wurden dem Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünfte zugerechnet. Infolgedessen erließ das FA am gegenüber dem Kläger geänderte Einkommensteuerbescheide, in denen u.a. Zinsen nach § 233 a AO für die Jahre 2012 bi...