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StBB Nr. 8 vom Seite 6

Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung

Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet hat, seine Tilgungsbestimmung wegen einer Drohung nach § 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB wirksam angefochten, ist die Tilgungsbestimmung gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Dem Dritten kann in diesem Fall ein Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO zustehen.

I. Sachverhalt

Die Klägerin zahlte von ihrem Privatkonto am , kurz vor Fälligkeit, an das Finanzamt (FA) einen Betrag i. H. von 20.211 € für die Einkommensteuer 2019 des Herrn X unter Angabe seiner Steuernummer. Die Klägerin war Angestellte des Steuerbüros C. Am beantragte sie die Rückerstattung dieses Betrags. Der Antrag blieb erfolglos, weil die Klägerin nach den Angaben im Überweisungsträger für die Rechnung des X gezahlt hatte. Laut FA hätte allenfalls X eine Erstattung verlangen können, wenn er selbst ebenfalls gezahlt hätte. Zur Erstattung sei gemäß § 37 AO nur derjenige berechtigt, auf dessen Rechnung die Zahlung geleistet worden sei, ohne dass es darauf ankomme, von wem oder mit wessen Mitteln die Zahlung geleistet worden sei. Eine Erstattung an die Klägerin komme folglich nicht in Betracht. Darauf...