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Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Union
Der BFH hat dem EuGH zwei Fragen zum Eingang eines Segelbootes in den Wirtschaftskreislauf der Union zur Vorabentscheidung vorgelegt.
I. Sachverhalt
Der Kläger hat seinen Wohnsitz in der Schweiz. Am verbrachte er ein auf ihn in der Schweiz zugelassenes Segelboot auf einem Bootsanhänger mit seinem Pkw aus der Schweiz nach Deutschland, ohne hierfür an der Grenze eine Zollabfertigung durchführen zu lassen. Bei einer Zollkontrolle in Deutschland gab er an, in Deutschland Reparatur- und Wartungsarbeiten an dem Boote ausführen lassen zu wollen. Daraufhin setzte das Hauptzollamt ausgehend von einem geschätzten Zollwert des eingeführten Segelbootes Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fest.
Der Kläger zahlte die Einfuhrabgaben und ließ die Arbeiten am Boot in Deutschland vornehmen. Bis zur Wiederausfuhr des Segelbootes in die Schweiz am wurde das Segelboot nach dem unbestrittenen Vortrag des Klägers im Zollgebiet der Union nicht anderweitig genutzt.
Die Klage gegen den Einfuhrabgabenbescheid hatte in erster Instanz Erfolg: Zwar sei zunächst eine Zollschuld entstanden. Diese sei jedoch – ebenso wie eine möglicherweis...