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Online-Nachricht - Mittwoch, 15.10.2025

Kfz-Steuer | Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BMF)

Dekorative
		  GrafikDas BMF hat den Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht.

Der Referentenentwurf enthält die folgenden Regelungen:

  • Im Koalitionsvertrag ist als Maßnahme zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr vereinbart, die Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern.

  • Dies wird umgesetzt, durch die Verlängerung der (maximal) zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum (bisher ) erstmalig zugelassen werden.

  • Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

  • Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035 (statt bisher 2030) gewährt. Ein am zugelassenes reines Elektrofahrzeug wäre demnach noch fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Hinweis:

Das Gesetz tritt am in Kraft.

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (lb)

Nachricht aktualisiert am 15.10.2025: Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Entwurf des Achten Gesetztes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. (lb)

Fundstelle(n):
JAAAK-01698