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NWB Nr. 42 vom Seite 2838

EuGH bejaht Leistungskette bei In-App-Käufen über App-Stores

Dr. Matthias Oldiges

Wer ist bei einem In-App-Kauf aus umsatzsteuerlicher Sicht der Leistende gegenüber dem Endkunden? Der App-Entwickler oder der App-Store? Aus Sicht des EuGH ist es der App-Store, wenn er nicht ausdrücklich im fremden Namen auftritt. Für ein Auftreten im fremden Namen soll es jedoch nicht ausreichend sein, wenn der App-Store lediglich in der Bestellbestätigung auf den App-Entwickler hinweist.

I. Hintergrund

Ist ein App-Store in die Erbringung einer Dienstleistung eingeschaltet und handelt dabei im eigenen Namen und für Rechnung des App-Entwicklers, sieht das Umsatzsteuerrecht eine Leistungskette vor (§ 3 Abs. 11 UStG/Art. 28 MwStSystRL). Der App-Store wird dann umsatzsteuerrechtlich so behandelt, als würde er die Dienstleistung selbst einkaufen und weiterverkaufen. Schwierigkeiten bereitet diese Annahme insbesondere dann, wenn der App-Store zivilrechtlich im fremden Namen auftritt. Denn in diesem Fall stellt die umsatzsteuerrechtliche Behandlung eine reine Fiktion dar. Das ist der Grund, warum die umsatzsteuerrechtliche Sonderbehandlung in der Praxis häufig übersehen wird.
Die Leistungskommission greift insbesondere dann, wenn der digitale Marktplatz die Leistungserbringung...

BStBl 2024 II S. 302

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
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