Zahlungsverkehr | Überweisungen an die Minijob-Zentrale - Das hat sich geändert (Minijob-Zentrale)
Die Minijob-Zentrale informiert vor
dem Hintergrund des seit dem
geltenden sog. "Verification of Payee" (VoP) über Details, die für
Überweisungen an die Minijob-Zentrale gelten.
Hintergrund: Seit dem muss die ausführende Bank vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt (Verification of Payee). Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses kann der Überweisende entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht. Geprüft werden sowohl Echtzeitüberweisungen als auch herkömmliche Überweisungen von Girokonto zu Girokonto. Bei bereits bestehenden Daueraufträgen erfolgt keine Empfängerüberprüfung. Erst bei einer Änderung oder einem neuen Dauerauftrag ist eine Prüfung nötig.
Hierzu führt die Minijob-Zentrale u.a. weiter aus:
Wie wirkt sich die Empfängerüberprüfung aus?
Die Bank, die die Überweisung ausführt, gleicht vor Freigabe der Zahlung die Einträge ab. Danach haben Auftraggeberinnen oder Auftraggeber die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren:
Bei exakter Übereinstimmung: Autorisierung und Ausführung der Überweisung.
Bei geringfügiger Abweichung: Der Name des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin wird genannt. Dadurch können die Daten korrigiert oder die Überweisung ohne Änderung autorisiert werden.
Bei deutlicher Abweichung: Auftraggeberinnen und Auftraggeber werden darauf hingewiesen, dass die Überweisung möglicherweise an einen falschen Empfänger gerichtet ist. Der Vorgang kann dann entweder abgebrochen, korrigiert oder autorisiert werden – allerdings ohne Haftung der Bank für Schäden.
Führen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Überweisung an die Minijob-Zentrale durch, müssen sie folgende Punkte beachten:
Der Zahlungsempfänger muss korrekt angegeben sein.
Verwendet werden muss die offizielle Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“.
Im Verwendungszweck muss zuerst die eigene achtstellige Betriebsnummer und dann der jeweilige Beitragsmonat angegeben werden.
Die Bankverbindungen der Minijob-Zentrale lauten wie folgt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bank | IBAN | BIC |
Commerzbank AG, Cottbus | DE86 1804 0000 0156 6066 00 | COBADEFF180 |
Deutsche Bank AG, Cottbus | DE60 1207 0000 0511 0382 00 | DEUTDEBB180 |
Landesbank Hessen-Thüringen | DE17 3005 0000 0000 6666 44 | WELADEDD |
Weitere Hinweise zum Zahlungsverkehr hat die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dort geht sie u.a. auch auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens näher ein.
Quelle: Minijob-Zentrale, Newsletter 11/2025 (il)
Fundstelle(n):
EAAAK-01600