Finanzverwaltung | Überweisungen an Finanzämter in Schleswig-Holstein (FinMin)
Vor dem Hintergrund der gesetzlich
vorgesehenen Prüfung des Empfängernamens bei Überweisungen informiert das
Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein über Details zu Zahlungen, die an
die Finanzämter in Schleswig-Holstein geleistet werden.
Hintergrund: Seit dem sind Banken europaweit gesetzlich zur Prüfung verpflichtet, ob der bei einer Überweisung eingegebene Empfängername mit dem Namen übereinstimmt, der für diese IBAN bei der Bank hinterlegt ist (Verification of Payee, VoP). Das betrifft auch Zahlungen an die Finanzämter.
Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein weiter aus:
Auf der Internetseite des Finanzministeriums sind alle Bankverbindungen der Ämter mit korrektem Empfängernamen aufgeführt.
Die grundsätzliche Systematik aller Empfängernamen ist "Finanzamt X".
Das X steht für das jeweilige Finanzamt, z.B. Bad Segeberg, Eckernförde-Schleswig, Elmshorn, Flensburg, Dithmarschen, Nordfriesland, Itzehoe, Kiel, Lübeck, Neumünster, Ostholstein, Plön, Ratzeburg, Rendsburg, Stormarn, Pinneberg.
Quelle: FinMin Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
BAAAK-01478