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BFH Urteil v. - VII R 80/69 BStBl 1972 II S. 544

Leitsatz

1. Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 51a Abs. 1 BrMonG bestehen keine Bedenken.

2. Die Untersagung des Betreibens eines Branntweingewerbes durch die OFD ist eine Ermessensentscheidung.

3. Zur gerichtlichen Nachprüfung von Ermessensentscheidungen.

4. Zur Übernahme von Feststellungen des Strafgerichts durch das FG.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 544
BFHE S. 220 Nr. 105,
FAAAA-99192

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BFH, Urteil v. 22.02.1972 - VII R 80/69

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