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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 11-12 | Verfahrensrecht: Reichweite der Änderungsbefugnis bei für vorläufig erklärten Steuerbescheiden

Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO wegen eines anstehenden Musterverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht für vorläufig erklärter (rechtsfehlerhafter) Steuerbescheid kann bei einer Bestätigung der Vereinbarkeit des Steuergesetzes mit höherrangigem Recht nur geändert werden, wenn eine der allgemeinen Korrekturvorschriften greift. Eine Änderung gem. § 165 Abs. 2 AO ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht möglich. Das kann sich zugunsten oder zulasten der Steuerpflichtigen auswirken.

Dass verfahrensrechtliche Themen auch sehr interessant sein können, bestätigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs – zur Reichweite der Änderungsbefugnis bei Steuerbescheiden, die wegen eines anstehenden Musterverfahrens für vorläufig erklärt worden sind.

Im Streitfall hatte die Klägerin nach einer lediglich dreimonatigen Ausbildung als Rettungssanitäterin ein Medizinstudium begonnen. Dadurch ergaben sich erhebliche Verluste. Im Rahmen der erstmaligen Einkommensteuerbescheide für 2015 und 2016 erkannte das Finanzamt diese negativen Einkünfte an. Es ging offenbar davon aus, dass es sich bei dem Medizinstudium um eine Zweitausbildung handelte. Dabei galt die nur dreimonatige Ausbildun...

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