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BMF 11.02.1992 IV B 2 - S 2137 - 8/92

Einkommensteuer; | Rückstellung wegen Vernichtung gelagerter Altreifen

Lagert ein Unternehmer Altreifen, so entsteht allein aufgrund der Annahme und Lagerung der Reifen noch keine Verpflichtung zur Vernichtung (Entsorgung) dieser Reifen. Sind die gelagerten Reifen jedoch als Abfall zu werten, da das Unternehmen den Entschluß faßt, sich der Reifen zu entledigen, oder wenn eine Behörde entscheidet, daß die gesonderte Entsorgung der Reifen zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, geboten erscheint (vgl. § 1 Abs.1 Satz 1 AbfG), so besteht für das Unternehmen die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Entsorgung (vgl. § 3 Abs.4 AbfG). Gemäß dem kann eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung nur dann Grundlage für eine Rückstellung sein, wenn sie hinreichend konkretisiert ist, d.h...

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