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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 13 | Verbindliche Auskunft: Keine mehrfachen Gebühren bei identischen Anträgen

Gegenüber mehreren Antragstellern kann nach einem aktuellen Urteil des BFH gem. § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erhoben werden, wenn die Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt wird. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist nicht auf die in § 1 Abs. 2 StAuskV genannten Fälle beschränkt, in denen eine verbindliche Auskunft von allen Beteiligten nur gemeinsam beantragt werden kann.

Bevor wir gleich zu unserem Thema des Monats kommen, kurz noch der Hinweis auf das steuerzahlerfreundliche Urteil des Bundesfinanzhofs zur Festsetzung der Gebühren für eine verbindliche Auskunft, die von mehreren Personen beantragt wird.

Im Streitfall planten die acht Kläger, die an einer Holdinggesellschaft beteiligt waren, ihre Anteile in eine neu zu gründende GmbH & Co. KG einzulegen, um eine Veräußerung an fremde Dritte zu verhindern. Sie baten das Finanzamt hierzu gemeinsam um eine verbindliche Auskunft darüber, ob die geplante mehrstufige Umstrukturierung ohne Aufdeckung der stillen Reserven vollzogen werden kann. Das Finanzamt erteilte acht inhaltsgleiche Auskünfte und erließ acht Gebührenbescheide – jeweils über die gese...

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