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Geänderte umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen
Mit Schreiben vom hat das BMF die Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Dienstleistungen neu gefasst und das vorangegangene Schreiben vom aufgehoben (). Die Neuregelung führt in weiten Teilen zu einer Bestätigung der bisherigen Rechtsauffassung, bringt jedoch insbesondere im Bereich der Leistungskombinationen eine deutliche Abkehr von der bislang starren Verwaltungsauffassung.
Einordnung
Die Ausweitung digitaler Bildungs-, Kultur- und Gesundheitsangebote im Internet hat in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl neuartiger umsatzsteuerlicher Fragestellungen geführt. Das bisher geltende formulierte erstmals umfangreiche Vorgaben für Online-Veranstaltungsdienstleistungen.
Insbesondere wurden vorproduzierte Inhalte (z. B. Lernvideos, Apps, Online-Lernplattformen) bei nur minimaler menschlicher Beteiligung nicht als „Unterricht“ angesehen, sondern als automatisierte elektronische Dienstleistung eingestuft. Die Finanzverwaltung schloss daher die Anwendung der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 UStG auf solche Angebote aus und verwehrte auch ...