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Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 01.07.2025
1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gemäß § 53 SGB XI
Das Pflege-Versicherungsgesetz trat hinsichtlich seiner leistungsrechtlichen Bestimmungen in zwei Stufen in Kraft und zwar die bei häuslicher Pflege ab und die bei stationärer Pflege ab .
Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben erstmals in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben vom zu den für die Pflegekassen relevanten leistungsrechtlichen Bestimmungen des PflegeVG Stellung genommen und dieses Rundschreiben kontinuierlich weiterentwickelt. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum wurde das Gemeinsame Rundschreiben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband neu aufgelegt und weiter fortgeschrieben. Das Gemeinsame Rundschreiben gibt die Rechtslage mit Stand wieder und ersetzt in dieser Fassung ab dem das Gemeinsame Rundschreiben vom .
Folgende Gesetze bzw. Verordnungen, die das SGB XI betreffen, sind in dem Gemeinsamen Rundschreiben berücksichtigt:
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PflegeVG: | Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) verabsc... |